Sanierungspflicht-Check 2026

Haus gekauft oder geerbt? Prüfen Sie Ihre Pflichten.

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Zwei Nachrüstpflichten sind geblieben. Der Check zeigt, ob sie Sie betreffen.

  • Wenige Fragen, Ergebnis sofort
  • Nach dem Gesetzestext vom 29.07.2026
  • Mit Frist und Paragraf
2
Nachrüstpflichten sind geblieben
2 Jahre
Frist nach dem Eigentümerwechsel
0,24
höchster U-Wert der obersten Geschossdecke, W/(m²·K)
30 Jahre
Austauschpflicht für alte Heizkessel ist entfallen

Check

Welche Nachrüstpflichten gelten für Ihr Haus?

Beantworten Sie die Fragen. Die nächste erscheint nach Ihrer Antwort.

Wie viele Wohnungen hat das Gebäude?

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Sobald alle Fragen beantwortet sind. Wir speichern keine Ihrer Angaben.

Ihr Sanierungsfahrplan

Pflicht erfüllen und die Sanierung planen

Der Fahrplan ordnet die Pflicht in den Gesamtplan ein. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  • Rückmeldung in 24 Stunden
  • In 2 Wochen fertig
  • 100% unverbindlich

Überblick

Was seit dem 29.07.2026 gilt

Das GModG hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Nachrüstpflichten sind geblieben, die Heizungspflichten nicht.

Was seit dem 29.07.2026 gilt
RegelStandParagraf
Oberste Geschossdecke dämmengilt weiter§ 35
Zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre dämmengilt weiter§ 69
Heizkessel nach 30 Jahren austauschenentfallen§ 72
65% erneuerbare Energien beim Heizungstauschentfallen§ 71
Neue Gas- oder Ölheizung: Anteil aus Biobrennstoffneu, ab 2029 10%§ 43

Die Bio-Quote steigt bis 2040 auf 60%. Sie gilt für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 eingebaut werden.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflichten

  • Geschossdecke dämmen

    Dämmplatten auflegen oder Dämmstoff einblasen. Das geht meist ohne Eingriff in die Wohnräume.

  • Oder das Dach dämmen

    Ist das Dach darüber gedämmt, gilt die Pflicht als erfüllt. Wichtig ist der U-Wert von 0,24.

  • Rohre ummanteln

    Rohrschalen um zugängliche Leitungen in Keller und Garage. Oft an einem Tag erledigt.

  • Nachweis aufheben

    Rechnungen, Datenblätter und Fotos sammeln. So belegen Sie die Dämmung bei Nachfrage.

Planen Sie weitere Maßnahmen, lohnt der Blick aufs Ganze. Wer eine Pflicht ohnehin erfüllt, dämmt oft gleich besser.

Warum 42watt

Zertifizierte Energieberatung, herstellerunabhängig

Unsere Energie-Effizienz-Experten stehen in der Expertenliste des Bundes. Wir empfehlen nur, was sich für Ihr Haus rechnet.

  • Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des BundesGelistet in der Expertenliste des Bundes
  • BundesarchitektenkammerEingetragene Architektinnen und Architekten im Team
  • Green HomeBeirat im Green Home
  • OBIWir gehören zur OBI Familie

Das sagen Kundinnen und Kunden

4,8 von 5aus 40 Google-Bewertungen

Diese Bewertungen stammen aus unserem Google Profil. Eine zusätzliche Überprüfung auf Echtheit findet nicht statt.

  • Ich bin rundum zufrieden mit der Zusammenarbeit mit 42Watt in München. Das Team hat auf all meine Anliegen immer extrem schnell und absolut kompetent reagiert. Man fühlt sich hier wirklich bestens aufgehoben und professionell betreut; ich habe bereits mehrfach mit 42Watt zusammengearbeitet und werde dies auch in Zukunft gerne wieder tun.

    Matteo Dunker · April 2026

  • freundliche, sehr zuvorkommende und fachlich fundierte Beratung.

    Geli · April 2026

  • Wir haben 2021 einen Sanierungsfahrplan für unser Einfamilienhaus von 42Watt erstellen lassen und waren damals mit der Zusammenarbeit schon super zufrieden. Die „erste Hilfe“ bei unserer Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an der PV Anlage in Kombination mit den Förderungsanträge verlief damals schon für uns Laien super verständlich ab. Nun befinden wir uns in weiteren größeren Sanierungsmaßnahmen und auch jetzt können wir uns ganz und gar auf 42Watt verlassen. Die Mitarbeiter sind stets für jegliche Erklärungen von Anträgen bereit, unterstützen uns auch tatkräftig wenn’s mal „rasch“ gehen muss und geben einem definitiv Sicherheit in all dem Bürokratie-Trubel! Vielen Dank!

    Verena Lechner · April 2026

  • Sehr gute Beratung von Anfang bis Ende. Ich war anfangs eher skeptisch, was eine Online-Energieberatung wohl leisten kann, wurde aber strukturiert und verständlich durch alle Themen geführt. Besonders überzeugt hat mich die realistische, wirtschaftlich sinnvolle Herangehensweise - keine Schönrechnerei, sondern klare Prioritäten. Dazu kamen konkrete und hilfreiche Tipps zur optimalen Nutzung der Fördermöglichkeiten. Klare Empfehlung.

    Henning Bree · April 2026

  • 42watt wurde mir von meiner Tochter empfohlen, die Energieberater sind sehr gut und schnell, alles lief reibungslos und schnell, Danke dem ganzen Team von 42watt.

    Jochez Schmidle · April 2026

  • Sanierungsgutachten ist sehr oberflächlich und nicht konkret, hat uns absolut nicht überzeugt.

    S ___ · April 2026

So läuft es ab

In vier Schritten zum Sanierungsfahrplan

Sie fragen an. Um Antrag, Termin und Auswertung kümmern wir uns.

  1. 01

    Unverbindlich anfragen

    Zwei Minuten online. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes Angebot.

  2. 02

    Daten erfassen, Förderung beantragen

    Gemeinsam erfassen wir den Zustand Ihres Gebäudes. Den BAFA-Antrag stellen wir für Sie.

  3. 03

    Vor-Ort-Termin

    Unsere Energieexpertin oder unser Energieexperte prüft und dokumentiert Ihr Haus vor Ort.

  4. 04

    Ihr Sanierungsfahrplan

    Nach 2 Wochen erklären wir Ihnen die Ergebnisse. Die Förderung überweist das BAFA direkt auf Ihr Konto.

Häufige Fragen

Fragen zur Sanierungspflicht

Gilt die Pflicht auch, wenn ich das Haus geerbt habe?

Ja. Das Gesetz knüpft an den Eigentümerwechsel an, nicht an den Kauf. Dazu zählen auch Erbe und Schenkung. Die Frist beträgt 2 Jahre ab dem Eigentumsübergang.

Wer ist von den Nachrüstpflichten ausgenommen?

Eigentümer von Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die am 1. Februar 2002 selbst darin wohnten. Für sie gilt die Pflicht nicht. Sie trifft erst den nächsten Eigentümer.

Beginnt die Frist bei jedem Verkauf neu?

Nein. Die 2 Jahre laufen nur ab dem ersten Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002. Wer danach kauft, übernimmt die Pflicht ohne neue Frist.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Pflicht bleibt bestehen. Die Behörde kann nach § 108 GModG ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen. Holen Sie die Dämmung deshalb zeitnah nach.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein. Die Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren ist mit dem GModG entfallen. Wer ab dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 Biobrennstoff beimischen.

Gilt die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch noch?

Nein. Die Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien ist seit dem 29.07.2026 weggefallen. Die Förderung für eine Wärmepumpe gibt es weiterhin.

Was ist, wenn sich die Dämmung für mich nicht rechnet?

Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die Sie selbst bewohnen, entfällt dann die Deckendämmung. Das regelt § 35 Abs. 4. Lassen Sie die Rechnung von einer Fachperson belegen.

Ich hatte schon einmal eine geförderte Energieberatung. Geht das noch einmal?

Für dasselbe Gebäude ist eine erneut geförderte Energieberatung frühestens vier Jahre nach Auszahlung der letzten Förderung möglich. Nach einem Eigentümerwechsel entfällt diese Wartezeit. Sprechen Sie uns an, wir prüfen das vor dem Angebot.

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Pflicht erledigen,
Sanierung planen.

Nach dem Kauf ist ein guter Zeitpunkt für den Fahrplan. Die Wartezeit für geförderte Beratung entfällt.