KfW-Förderrechner
Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre Wärmepumpe?
Rechnen Sie Grundförderung und Boni durch. Alte und neue Bedingungen im Vergleich, Stand 09.07.2026.
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- Den Antrag stellen wir für Sie

Höchster Zuschuss
19.600 €
erste Wohneinheit, Selbstnutzung, mit beiden Boni
- 30%
- Grundförderung, für alle Antragsberechtigten
- 19.600 €
- höchster Zuschuss: erste Wohneinheit, Selbstnutzung, mit beiden Boni
- +16%
- Klimageschwindigkeitsbonus, nur für Selbstnutzer
- 28.000 €
- förderfähige Kosten, erste Wohneinheit
- 4,8 von 5
- Bewertung bei Google
Rechner
Ihr Zuschuss in wenigen Angaben.
Beide Förderzeiträume stehen nebeneinander. So sehen Sie, was sich geändert hat.
Gebäudedaten
Förderfähige Gesamtkosten
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Förderrechner ist ein freiwilliger und unverbindlicher Service der Enovato GmbH (42watt).
Details zur neuen Wärmepumpen-Förderung (BEG, ab 21.07.2026)
Förderkomponenten im Überblick
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf maximal 70% der förderfähigen Gesamtkosten gedeckelt – für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag) gilt eine Obergrenze von 80%.
| Komponente | Zuschuss | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung (unverändert). |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16% | Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung. Sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. |
| Einkommens-Bonus | bis 40% | Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen: 40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 €. Mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich die Grenzen um 10.000 € (Familienzuschlag). |
Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:
- ✓Fachplanung und Baubegleitung
- ✓Installation und Inbetriebnahme
- ✓Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
- ✓Demontage und Entsorgung der Altanlage
- ✓Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
- ✓Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:
| Wohneinheit | Höchstgrenze | Max. Zuschuss (bei 70%) |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € | 19.600 € |
| Zweite bis sechste WE (je) | 15.000 € | 10.500 € |
| Ab der siebten WE (je) | 8.000 € | 5.600 € |
Gebäudedaten
Förderfähige Gesamtkosten
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Förderrechner ist ein freiwilliger und unverbindlicher Service der Enovato GmbH (42watt).
Details zur Wärmepumpen-Förderung (BEG EM) – alte Bedingungen
Förderkomponenten im Überblick
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70% gedeckelt.
| Komponente | Zuschuss | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung. |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20% | Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung. |
| Effizienz-Bonus | 5% | Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels. |
| Einkommens-Bonus | 30% | Nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 € pro Jahr. |
Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") sind förderfähig. Dazu zählen:
- ✓Fachplanung und Baubegleitung
- ✓Installation und Inbetriebnahme
- ✓Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
- ✓Demontage und Entsorgung der Altanlage
- ✓Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
- ✓Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Die anrechenbaren Kosten sind nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE) gestaffelt:
| Wohneinheit | Höchstgrenze | Max. Zuschuss (bei 70%) |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 30.000 € | 21.000 € |
| Zweite bis sechste WE (je) | 15.000 € | 10.500 € |
| Ab der siebten WE (je) | 8.000 € | 5.600 € |
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Was sich geändert hat
Alt und neu im Vergleich.
Die neuen Bedingungen gelten für Anträge ab 21.07.2026. Wer vorher beantragt hat, behält die alten.
| Bestandteil | Alte Förderung | Neue Förderung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 30% |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20% | 16% |
| Effizienzbonus | 5% | entfällt |
| Einkommensbonus | 30% bis 40.000 € | gestaffelt, 40% bis 30.000 € |
| Obergrenze | 70% | 70% |
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 28.000 € |
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Stand 09.07.2026. Verbindlich ist der Bescheid der KfW.
Antrag und Reihenfolge
Erst beantragen, dann beauftragen.
An dieser Reihenfolge scheitern die meisten Anträge. Sie lässt sich nachträglich nicht heilen.
Der Antrag kommt vor der Beauftragung
Wer den Fachbetrieb vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderung ist zulässig.
Die Bestätigung zum Antrag
Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Die stellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachbetrieb mit Berechtigung aus.
Auszahlung nach Abschluss
Nach der Umsetzung folgt die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Erst danach zahlt die KfW aus.
Wir übernehmen das
Wir bereiten Antrag und Nachweise vor und stellen den Antrag für Sie. Bis zur Auszahlung begleiten wir Sie.
Vertrauen mit Nachweis
Wer den Antrag für Sie stellt.
Architektinnen, Architekten und Ingenieure, eingetragen in der Expertenliste des Bundes.
Die Expertenliste ist Voraussetzung für die Bestätigung zum Antrag.
Wir planen und vermitteln, montiert wird von Fachbetrieben aus der Region.
Gelistet in der Expertenliste des Bundes
Eingetragene Architektinnen und Architekten im Team
Beirat im Green Home Netzwerk
Wir gehören zur OBI Familie
Hersteller, mit denen wir arbeiten








- Zewotherm
Das sagen Kundinnen und Kunden
4,8 von 5aus 40 Google-Bewertungen
Diese Bewertungen stammen vollständig aus unserem Google Profil, in der Reihenfolge von Google. Wir wählen nichts aus. Eine zusätzliche Prüfung auf Echtheit findet nicht statt.
Ich bin rundum zufrieden mit der Zusammenarbeit mit 42Watt in München. Das Team hat auf all meine Anliegen immer extrem schnell und absolut kompetent reagiert. Man fühlt sich hier wirklich bestens aufgehoben und professionell betreut; ich habe bereits mehrfach mit 42Watt zusammengearbeitet und werde dies auch in Zukunft gerne wieder tun.
Matteo Dunker · April 2026
freundliche, sehr zuvorkommende und fachlich fundierte Beratung.
Geli · April 2026
Wir haben 2021 einen Sanierungsfahrplan für unser Einfamilienhaus von 42Watt erstellen lassen und waren damals mit der Zusammenarbeit schon super zufrieden. Die „erste Hilfe“ bei unserer Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an der PV Anlage in Kombination mit den Förderungsanträge verlief damals schon für uns Laien super verständlich ab. Nun befinden wir uns in weiteren größeren Sanierungsmaßnahmen und auch jetzt können wir uns ganz und gar auf 42Watt verlassen. Die Mitarbeiter sind stets für jegliche Erklärungen von Anträgen bereit, unterstützen uns auch tatkräftig wenn’s mal „rasch“ gehen muss und geben einem definitiv Sicherheit in all dem Bürokratie-Trubel! Vielen Dank!
Verena Lechner · April 2026
Sehr gute Beratung von Anfang bis Ende. Ich war anfangs eher skeptisch, was eine Online-Energieberatung wohl leisten kann, wurde aber strukturiert und verständlich durch alle Themen geführt. Besonders überzeugt hat mich die realistische, wirtschaftlich sinnvolle Herangehensweise - keine Schönrechnerei, sondern klare Prioritäten. Dazu kamen konkrete und hilfreiche Tipps zur optimalen Nutzung der Fördermöglichkeiten. Klare Empfehlung.
Henning Bree · April 2026
42watt wurde mir von meiner Tochter empfohlen, die Energieberater sind sehr gut und schnell, alles lief reibungslos und schnell, Danke dem ganzen Team von 42watt.
Jochez Schmidle · April 2026
Sanierungsgutachten ist sehr oberflächlich und nicht konkret, hat uns absolut nicht überzeugt.
S ___ · April 2026
Ablauf
Vier Schritte bis zur Auszahlung.
Ein Ansprechpartner von der Förderprüfung bis zur jährlichen Optimierung.
01
Planung
etwa 4 Wochen
Aufnahme vor Ort, Heizlast, Auswahl des Geräts aus dem Portfolio, Förderprüfung.
02
Installation
etwa 1 Woche
Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region montiert. Wir prüfen die Ausführung und nehmen die Anlage ab.
03
Förderabwicklung
wenige Tage
Wir stellen den Förderantrag für Sie und reichen die Nachweise ein, bis zur Auszahlung.
04
Jährliche Optimierung
dauerhaft
Nach jeder Heizperiode prüfen wir die Einstellungen und passen sie bei Bedarf an.
Häufige Fragen
Was zur Förderung gefragt wird.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30% für alle Antragsberechtigten. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind bis zu 70% möglich. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 19.600 €. Stand 09.07.2026.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nur Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Heizung. Er beträgt 16% und gilt für Öl, Kohle und Nachtspeicher. Bei Gas und Biomasse muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Er sinkt erstmals am 01.02.2027.
Wie funktioniert der Einkommensbonus?
Er ist nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt: 40% bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 €. Mit einem minderjährigen Kind im Haushalt liegen alle Grenzen 10.000 € höher. Er gilt nur für Selbstnutzer.
Was sind förderfähige Kosten?
Für die erste Wohneinheit 28.000 €. Je weitere Wohneinheit 15.000 € bis zur sechsten, danach 8.000 €. Kosten darüber hinaus sind nicht förderfähig.
Muss ich die Förderung vor der Beauftragung beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt sein. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderung ist zulässig. Wer vorher ohne Bedingung unterschreibt, verliert den Anspruch.
Was ist eine Bestätigung zum Antrag?
Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, ist Voraussetzung für den Förderantrag. Sie stellt ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes aus. Ein Fachbetrieb mit Berechtigung kann das ebenfalls.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Nach der Umsetzung. Dafür reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung ein, kurz BnD. Danach prüft die KfW und zahlt aus. Bis zur Auszahlung vergehen üblicherweise einige Wochen.
Was hat sich zum 21.07.2026 geändert?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20% auf 16%. Der Effizienzbonus entfiel. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt statt einstufig. Die förderfähigen Kosten stiegen von 30.000 € auf 28.000 €.
Warum zeigen Sie noch die alte Förderung?
Zum Vergleich. Wer vor dem 09.07.2026 beantragt hat, rechnet nach den alten Bedingungen ab. Und wer beide Stände nebeneinander sieht, versteht die eigene Zusage besser.
Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Die Grundförderung von 30% bekommt jeder Antragsberechtigte, auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Mit dem Ergänzungskredit der KfW ja. Mit anderen Zuschüssen für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht. Landesprogramme haben eigene Regeln. Das prüfen wir für Ihr Vorhaben.
Stellen Sie den Antrag für mich?
Ja. Wir bereiten Antrag und Nachweise vor, stellen den Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Die Bestätigung zum Antrag kommt aus unserem Team.
Der Zuschuss steht.
Fehlt das Angebot.
Wir planen Ihre Anlage, rechnen die Förderung mit und stellen den Antrag. Sie unterschreiben erst danach.
Die Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte nach den Förderbedingungen der KfW (Programm 458), Stand 09.07.2026. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen. Verbindlich ist allein der Bescheid der KfW. Der Rechner ersetzt keine Förderberatung.